Sie sind der Inhaber oder Geschäftsführer eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens oder Handwerksbetriebes? Sie haben Ihr Geschäft "eigentlich" im Griff? Und doch fehlt Ihnen in Ihrem Unternehmen manchmal der kritische Gesprächspartner, mit dem Sie sich offen austauschen können...
Dann greifen Sie doch auf einen externen "Sparrings-Partner" zurück, der in seiner über sechzehnjährigen beruflichen Laufbahn vieles gesehen und einiges erlebt hat.
Ich garantiere Ihnen:
Lassen Sie uns auf Augenhöhe - offen und vertraulich - die Themen diskutieren, die Ihnen wichtig erscheinen. Dabei entscheiden stets Sie, welche Informationen Sie mir offenlegen wollen.
Grundsätzlich folge ich gern Ihrer Gesprächsstruktur, höre Ihnen zu und lege dann meine Auffassung dar. Wenn Sie bereits im Vorfeld konkrete Gesprächsanliegen kennen, so bitte ich um kurze Nennung Ihrer Anliegen, um mich effektiver vorbereiten zu können. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass wir die Gesprächsqualität deutlich erhöhen konnten, wenn Sie mich vorab entsprechend in Kenntnis gesetzt haben.
Beispielthemen für solche "generalistischen" Gespräche können sein:
Nach meiner Erfahrung kann ein derartiges Gespräch in viele Richtungen verlaufen, mehrere Themen behandeln und zwischendurch recherchiert man auch mal gemeinsam ...
Mein Anspruch besteht darin, Ihnen ein kompetenter Gesprächspartner zu sein. Sie können sicher sein: Ich habe Spaß an derartigen Gesprächen. Abschließend erhalten Sie nach einigen Tagen von mir ein Gesprächsprotokoll, in dem ich die zentralen Besprechungsergebnisse niedergeschrieben habe.
Aufgrund meiner Honorarstruktur kann ich Ihrem Unternehmen das "Sparrings-Gespräch" zu einem sehr attraktiven Preis anbieten:
Mein Honorar für das "Sparrings"-Gespräch beträgt insgesamt 275,00 Euro netto (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer). Für ein solches Gespräch setze ich 4 Stunden zu jeweils 60 Minuten vor Ort im Unternehmen des Mandanten an.
Anfahrtszeiten berechnet Alexander Sprick nicht.
Reise- und Nebenkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt, wobei ein Freibetrag von 50,00 Euro unberechnet bleibt.
Alle genannten Kostensätze verstehen sich in Euro als Nettobeträge, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bitte beachten Sie, dass ich im Rahmen unseres Gespräches keine Steuer- oder Rechtsberatung erteilen darf.
Im Verhältnis zu den Ergebnissen des Gespräches dürften Sie einen deutlichen Mehrwert erzielen.