Als mehrjähriger Mitarbeiter im Bereich "Audit Financial Services" einer "Big-Four"-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weiß ich:
Jede Kreditvergabe beinhaltet ein potentielles Risiko. Zudem erbringt eine hohe Marge bei der Kreditvergabe gerade nicht den angestrebten Ertrag, wenn sie durch
spätere Wertberichtigungen aufgezehrt wird.
Bei der Behandlung von Risikokrediten bzw. sogenannten notleidenden Engagements sind letztendlich drei Fragestellungen entscheidend:
Meiner Erfahrung nach liegen die Schwachstellen - insbesondere bei mittelständischen Kreditinstituten - im Wesentlichen in den folgenden Faktoren begründet:
Krisenunternehmen durchlaufen bestimmte Phasen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf mein bereits im Jahre 2013 erschienenes Fachbuch "Sanierungskonzepte nach IDW Standard 6 - Eine kritische Betrachtung der Neufassung des IDW S 6 aus Praxissicht." Nach meiner Auffassung sollten "Problemfälle" in einer möglichst frühen Phase identifiziert und aus dem Firmenkundenbereich in den Sanierungsbereich übergeben werden. Unschärfen in der Zuständigkeit sollten zugunsten einer eindeutigen organisatorischen Eingliederung des Sanierungsbereiches sowie detaillierter Aufgabenbeschreibungen innerhalb des Kreditinstitutes beseitigt werden. Erfolgt die Übergabe des Engagements erst in einer späten Phase, z.B. der "Liquiditätskrise", so wird der Sanierungsabteilung lediglich eine "abwickelnde" Rolle zugesprochen. Eine frühzeitige Übergabe, zum Beispiel in der Phase der "Strategie" - oder "Rentabilitätskrise" ermöglicht es der Sanierungsabteilung hingegen, gestaltend tätig zu werden und so Forderungsausfälle zu verringern bzw. vermeiden.
Die Sanierungsabteilung sollte dergestalt aufgebaut sein, dass sie auch tatsächlich in die Lage versetzt wird, ihren Beitrag zu leisten, um geplante Margen zu realisieren und Unternehmenskunden zu halten.
Meiner Auffassung nach sollte die Übergabe des notleidenden Engagementes vom Firmenkundenbereich in die Sanierungsabteilung nach einem fest definierten und formalisierten Prozess erfolgen, der beispielsweise die folgenden Tätigkeiten beinhaltet:
Ihr Kreditinstitut hat nun derartige Unternehmen im Portfolio, die wie eine "Black Box" auf Ihre hausinternen Experten wirken bzw. die offenkundig bereits in Schieflage geraten sind? Zudem bestehen große Informationsdefizite und fundiertes Zahlenmaterial liegt seitens des Unternehmens nicht vor. Abschließend weist nach Ihrer Einschätzung auch die Geschäftsführung betriebswirtschaftliche Defizite auf.
An diesem Punkt sollte ein externer Akteur, beispielsweise als Berater hinzugezogen werden. Andererseits sollte das Kreditinstitut vermeiden, die sog. "faktische Geschäftsführung" zu übernehmen. Lassen Sie uns gemeinsam Möglichkeiten ausloten, das Unternehmen - bspw. durch eine Restrukturierung - in ruhiges Fahrwasser zu führen. Ich übernehme gern im rechtlich zulässigen Rahmen entsprechende Tätigkeiten - z.B. interimistisch als "CRO" ("Chief Restructuring Manager").
Abschließend verfüge ich über ein professionelles Netzwerk an Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, die mir zur Seite stehen, sobald steuerliche oder rechtliche Fragestellungen auftreten, die ich laut gesetzlicher Vorschriften nicht behandeln darf.