Unternehmensberatung für einen guten Zweck: Auch gemeinnützige bzw. soziale Einrichtungen und Vereine haben oftmals einen Bedarf an externen Beratungsleistungen.
Häufig können jedoch für derartige Beratungsleistungen nur unzureichende Mittel bereitgestellt werden, so dass Projekte und Vorhaben aufgeschoben werden müssen.
Hier möchte ich helfen.
So wird meine Unternehmensberatung im Kalenderjahr 2024 für gemeinnützige Projekte bzw. Vorhaben insgesamt bis zu maximal 15 Beratungstage honorarfrei arbeiten.
Dabei ist es gleichgültig, ob Beratungsleistungen erbracht werden sollen, meine Tätigkeit im Interim Management gefragt ist oder beispielsweise ein Wissenstransfer notwendig wird.
Durch diese Unterstützung leiste ich einen kleinen Beitrag für die Allgemeinheit, was meiner Überzeugung entspricht, dass wirtschaftlicher Erfolg Hand in Hand mit sozialer Verantwortung gehen sollte.
Bitte kontaktieren Sie mich vertraulich und teilen Sie mir mit, wofür und weshalb Ihre gemeinnützige Einrichtung Hilfe benötigt. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage rechtzeitig, da auch ich in Projekten gebunden sein kann.
Über die Annahme eines solchen Beratungsmandats entscheide ich unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles.
Es versteht sich, dass ich „pro bono“ ausschließlich in meinen Sparten Unternehmensberatung, Interim Management sowie auf meinen Spezialgebieten tätig werde. Bitte beachten Sie, dass auch im Rahmen einer derartigen Tätigkeit keine Steuer- oder Rechtsberatung gegeben werden darf.
Ein Rechtsanspruch auf eine solche unentgeltliche Beratung ergibt sich erst mit meiner schriftlichen Zusage.